Wieder einmal hat die Religion gesiegt. Dieses Mal über die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die in Reaktion auf das Beschneidungsurteil eines deutschen Gerichtes seitens der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland verkündete Straffreiheitsgarantie für professionell vorgenommene, nicht medizinisch indizierte Beschneidungen ist ein eindeutiger Verfassungsbruch durch ein Verfassungsorgan. So etwas hat es in Deutschland zwar schon gegeben, nie aber in einer Form, die eine Legalisierung von Körperverletzungen und den Verzicht auf die grundlegende Garantie der Menschenwürde und der körperlichen und seelischen Unversehrtheit darstellt.
Einmal dahingestellt, warum die Bundesregierung dieses tut, angeblich will sie ja muslimisches und jüdisches Leben in Deutschland schützen, hat sie mit ihrem Schritt unmissverständlich klar gemacht, dass die Freiheit der Religionsausübung, auch derjenigen, die Zwang und Mißhandlung gegenüber Schutzbefohlenen einschliesst, über dem Menschenrecht steht. Damit stellt die aktuell regierende Bundesregierung eine zentrale Grundlage unserer Werteordnung in Frage, die Würde und Freiheit des menschlichen Individuums nämlich. Schlimmer noch ist es, dass weithin keine Opposition gegen diesen unglaublichen Vorgang zu erkennen ist. Die SPD hat sich, ebenso wie die Grünen, ohne Not sogar noch radikaler dazu bekannt, dass die Freiheit der Religionsausübung geschützt werden müsse, auch gegen nicht so ganz so willfährige Richter.
Was bedeutet das? In Zukunft wird jede noch so barbarische Form der Religionsausübung vor deutschen Gerichten sich zumindest auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen können und unsere Rechtsordnung und ihre Organe mit dem Verweis auf die Legalisierung von - eigentlich körperverletzenden - Beschneidungen zur Auseinandersetzung auch mit den krudesten religiösen oder religiös verbrämten Vorstellungen zwingen können. Sie wird es darüber hinaus auch schaffen, in der Öffentlichkeit entsprechende Resonanzen zu erzeugen. Warum sollte auch eine neu geschaffene Religion weniger als eine vieltausendjährige das Recht haben, sich auf Gottes Wort zu berufen, um Verbrechen gegen das menschliche Individuum zu begehen?
Da dürfte es schwer werden, eine juristisch und theologisch unanfechtbare Differenzierung zwischen ernstzunehmenden und weniger ernstzunehmenden Formen und Praktiken religiösen Lebens zu finden.
Selbstverständlich kann niemand ernsthaft wollen, dass Juden und Muslime durch eine Illegalisierung der von diesen Religionsgemeinschaften seit vielen Jahrhunderten praktizierten Rituale gezwungen werden, diese Rituale unprofessionell oder im Ausland vornehmen zu lassen. Dies käme einem, angesichts der deutschen Geschichte besonders fatalen, Entzug der Lebensgrundlagen für Juden und Muslime gleich.
Im Zweifel aber, wollen wir nicht Gefahr laufen, unsere Rechtsordnung in religiöse Segmente und Sonderrechte aufzulösen, muss das Grundgesetz über der Religion stehen. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit, sich seine Religion selbst zu wählen und sie unter Beachtung der Rechte aller anderen auszuüben. Das schliesst aber auch eine besondere Verantwortung der Religionsgemeinschaften ein. Diese Verantwortung gebietet es, dass Religionen sich immer wieder selbstkritisch fragen und kritisch fragen lassen, ob ihre Rituale noch einer glücklichen und gottgerechten Entwicklung des Menschengeschlechts förderlich sind und ihr dienen. Denn darum geht es doch letztlich, oder etwa nicht?
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